Gestaltungssatzung Sommerach

Ort::

Gemeinde Sommerach, Lkr. Kitzingen

Projektzeitraum::

2022 - 2023

Auftraggeber::

Gemeinde Sommerach

Fördergeber::

Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung

Das typische Erscheinungsbild des Altortes von Sommerach wird bedingt durch den individuellen Ortsgrundriss sowie die einzelnen Gebäude und deren Stellung zueinander. Der Altort ist ein gewachsenes Gefüge. Rund 50 Einzeldenkmäler sind in der Denkmalliste verzeichnet, daneben weitere Kleindenkmäler und geschützte Bauteile. Zudem ist der gesamte Altort innerhalb der historischen Dorfmauer als Ensemble geschützt. Mit dem Ziel, dieses einzigartige Erscheinungsbild zu erhalten, zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten, betreibt die Gemeinde Sommerach seit mehreren Jahrzehnten eine aktive Ortsentwicklung und -sanierung. Privaten Maßnahmen und ihrer qualitätvollen Umsetzung kommt in diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung zu.
Die Gestaltungssatzung soll dazu beitragen, bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen grundlegende Strukturmerkmale und ortsbildprägende Elemente langfristig zu erhalten und so das einzigartige Gesicht Sommerachs, seine Identität, zu wahren.
Die Gestaltungssatzung stellt eine örtliche, rechtsverbindliche Bauvorschrift dar, die bei baulichen Veränderungen, die das Äußere des Gebäudes und die zugehörigen Freiflächen betreffen, greift. Mit Hilfe des Kommunalen Förderprogramms, einem finanziellen Zuschuss der Gemeinde für Privatmaßnahmen, soll das Engagement der Eigentümer für die Ortsbildpflege gestärkt und unterstützt werden.